Kalle Elonheimon lisensiaatintyön tiivistelmä (saksaksi)
Zusammenfassung der Lizenziatabhandlung von Kalle Elonheimo

Helsingin yliopisto — Helsingfors universitet — University of Helsinki
Tiedekunta/Osasto Fakultet/Sektion Faculty
Theologische
Laitos Institution Department
Systematische Theologie
Tekijä Författare Author
TM Kalle Elonheimo
Työn nimi Arbetets titel Title
Das Naturrecht im Denken Calvins
Oppiaine Läroämne Subject
Dogmatik
Työn laji Arbetets art Level
Lizenziatabhandlung
Aika Datum Month and year
Januar 2002
Sivumäärä Sidoantal Number of pages
154
Tiivistelmä Referat Abstract
Die Aufgabe dieser Abhandlung ist, mittels der systematischen Analyse herauszufinden, wie der Genfer Reformator Jean Calvin (1506-1564) das Naturrecht aufgefasst hat und welche Stellung es in seinem Denken hat. Zu Quellen sind sein Hauptwerk Institutio Christianae religionis, einige seiner biblischen Kommentaren, wovon der Kommentar der vier restlichen Mose-Bücher mit der weiten Gesetzerklärung eine besondere Stellung hat, einige Predigten, andere Schriften und Briefe gewählt, die aus der Sicht des Naturrechtes Relevanz haben. Als Hintergrund wird die Naturrechtstradition betrachtet, die aequitas und suum cuique als zentrale naturrechtliche Prinzipien hält. 

Das Rechtsystem Calvins kann als ein System gleichzentrierten Kreisen vorgestellt werden. Im Zentrum steht der Wille Gottes. Den ersten Kreis bildet das Doppelgebot der Liebe, das somit die erste und allgemeinste sprachliche Formulierung des Willens Gottes ist. Der Dekalog bildet den zweiten Kreis und definiert genauer, was Liebe zu Gott und Liebe zu Nächsten bedeutet. Die außerhalb des Dekalogs stehenden Moralvorschriften des Mose-Gesetzes formen den dritten Kreis, und der vierte Kreis besteht aus gesellschaftlichen Gesetzen. In diesem Schema entspricht der Wille Gottes die lex aeterna der traditionellen Terminologie, das Moralgesetz die lex naturae bzw. ius naturale, und die politischen Gesetze die lex humana. Das Merkmal des Moralgesetzes sind, dass es unveränderlich und ewig ist und allen gilt. 

Obwohl der Mensch im Fall verdorben wurde, ist seine Fähigkeit, das Naturrecht zu erkennen und Gutes von Bösem zu unterscheiden , nicht völlig verlorengegangen. So kann er einiges vom Naturrecht durch seinen Verstand erkennen und durch seinen Willen verwirklichen, allerdings nur so lange, es um die zweite Tafel des Dekalogs geht. Das Gewissen entspricht dem göttlichen Gericht im Menschen, in dem es vollgezogene Taten beurteilt. Dabei bedient es sich des Naturrechtes. Durch sein Zeugnis wird der Mensch inexcusabilis, unentschuldbar.

Bei Calvin kommen drei Gebräuche des Gesetzes vor, wovon zwei auch eine naturrechtliche Dimension haben. Der erste, bedrohende oder lehrende Gebrauch zeigt allen Menschen, dass sie sich vor Gott nicht entschuldigen können. Der zweite, gemeinschaftliche Gebrauch leitet die äußeren Werken der Menschen und ermöglicht so gemeinschaftliches Leben. Der dritte Gebrauch in Wiedergeborenen ist aber laut Calvin der vornehmste.

Die Billigkeit, aequitas, ist ein besonderer Ausdruck des Naturrechtes bei Calvin, der sie mit der zweiten Tafel des Dekalogs verbindet. Sie bildet den wesentlichen Inhalt der Nächstenliebe, und die in ihren Form verschiedenen Gesetze der Völker müssen inhaltlich ihr entsprechen.

Avainsanat Nyckelord Keywords
Calvin, Naturrecht, aequitas, Gewissen, inexcusabilis (unentschuldbar)
Säilytyspaikka Förvaringsställe Where deposited
Bibliothek der theologischen Fakultät
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Teil des von Suomen akatemia (Akademie Finnlands) finanzierten und von Prof. Hans-Olof Kvist geleiteten Forschungsprojektes "Reformert teologi" (reformierte Theologie) der systematischen Theologie an der Universität Helsinki und an der Åbo Akademi Universität.



Paluu Kallen etusivulle © Kalle Elonheimo 2002